FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Für Heizung und Photovoltaik
Die Sonne als Energiequelle - mit Netzwerk Solar wird Ihr Haus zum Kraftwerk
Erneuerbare Energien nutzen
Mehr Erträge für private Haushalte
Die neue KfW-Förderung für Ihre neue Heizung
Seit Januar 2024 wird Ihre Investition in eine neue Heizung auf Grundlage erneuerbarer Energie großzügig gefördert. Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus werden so bis 30.000 Euro der Investitionskosten mit bis zu 23.500,00 Euro direkten Zuschüssen staatlich gefördert.
Die gesamte Förderung setzt sich aus folgenden fünf Bausteinen zusammen:
30 % Grundförderung
Wenn Sie jetzt auf eine Wärmepumpe oder Pelletheizung umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.
20% Geschwindigkeitsbonus
Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
30% Einkommensbonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragen.
2.500,00 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag
Dieser Zuschlag wird für die Errichtung einer Pelletheizung gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m 3 einhalten.
5% Effizienzbonus
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Insgesamt ist die Förderung bei maximal 70% gedeckelt. Für eine Pelletheizung erhalten Sie sogar bis zu 70% plus 2.500 Euro.
Diese Information ist ohne Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de
Neue Zuschussförderung für E-Mobilität in Verbindung mit Solarstrom-Nutzung
Diese Förderung ist derzeit ausgesetzt und soll in 2024 erneut aufgelegt werden. Wir halten Sie hierzu gerne auf dem Laufenden. Gerne können Sie sich bei uns melden und Ihre Telefon-Nummer oder Mail-Adresse hinterlassen. Wir informieren Sie dann umgehend bei Bekanntgabe des neuen Start-Termins.
Am 26. September 2023 startete das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Diese Information ist ohne Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de






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